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10Jan

Amöneburg vernichtet Lebensraum der grössten Kolonie von Waldohreulen in Hessen

Stephan Teckert / pixelio.de

Auf völliges Unverständnis trifft die Fällung der Scheinzypressen auf dem Amöneburger Friedhof bei der Kreisfraktionsvorsitzenden der GRÜNEN, Sandra Laaz und der Landtagsabgeordneten Angela Dorn.

„Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass die Stadt Amöneburg mit der Fällung der Bäume nicht noch etwas warten konnte.“ erklärt Dorn. „Ich hatte Bürgermeister Richter-Plettenberg brieflich um Aufschub der Fällung gebeten, bis die naturschutzrechtliche Relevanz der Waldohreulen-Winterkolonie geklärt sei. Zudem wusste er, dass das neue Gutachten der Unteren Naturschutzbehörde fast fertig war.“

Auch Sandra Laaz, die noch im Dezember eine Kleine Anfrage zum Thema im Kreistag gestellt hatte, verurteilt das Vorgehen scharf: „Bei der Fällung der Bäume handelt es sich meiner Meinung nach um einen Verstoß gegen das Artenschutzrecht. Es reicht in einem Fall von solchem Ausmaß einfach nicht, sich auf Bebauungspläne oder nicht gutachterlich nachgewiesene Verkehrsgefährdungen zurückzuziehen.“

In den am Montag gefällten Lebensbäumen hatte eine Kolonie von bis zu 50 Waldohreulen jahrelang ihr Winterquartier aufgeschlagen. Damit handelte es sich um die größte Kolonie in Hessen. Waldohreulen sind Einzelgänger, die sich nur im Winter zu Gruppen zusammenschließen. Zudem sind sie extrem ortstreu, entgegen ihrem Namen leben sie jedoch nicht in geschlossenen Waldgebieten, sondern brauchen offenes Gelände zur Nahrungssuche. Rund um die Amöneburg hatten diese Eulen wohl ein ideales Jagdgelände gefunden. Die Winterkolonie auf dem Amöneburger Friedhof hatte in der Vergangenheit auch das Interesse zahlreicher Vogelfreunde geweckt.

Der Streit um die Fällung der Bäume schwärt seit dem Sommer 2010, als ein Sturm zwei der Scheinzypressen umwehte. Die Stadt Amöneburg sah eine Verkehrsgefährdung, da die Bäume standortbedingt unsicher stünden und beschloss einen neuen Bebauungsplan, der die Fällung der Lebensbäume vorsah. Die Untere Naturschutzbehörde war nicht zufrieden mit dem vorgelegten Gutachten zum Artenschutz und hatte ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das nun nicht abgewartet wurde.

Verfasst am 10.01.2012 um 23:29 Uhr von .
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Kommentare

  1. Ludger Heinze12. Januar 2012

    das ist typisch für unsere Behörden. Die Arroganz und
    Profilierungssucht dieser Menschen
    gepaart mit einer gehörigen Portion Dummheit ist nicht zu über-
    bieten.

    Ludger Heinze

    Antworten
  2. Gabriele Dormann12. Januar 2012

    So ein Verhalten gegenüber den Naturschutz muß Konsequzen nach sich ziehen. Es geht nicht an das einige dumme Menschen, die leider zu viel Macht haben so in die Lebenräume der Tiere eingreifen dürfen. Ich protestiere aufs Schärfste.

    Antworten
  3. Michael Richter-Plettenberg12. Januar 2012

    Hallo Frau Laaz,
    als Kreistagskollegin wäre es doch kein Problem gewesen sich zum Thema Informationen aus erster Hand zu besorgen. Dann wüssten Sie, dass die Aktivität der Waldohreulen an dieser Stelle in den letzten Jahren gegen Null läuft. Daraus resultiert eine andere Güterabwägung und eine andere rechtliche Bewertung nach Naturschutzrecht. Hochklassige Experten im Naturschutz haben die erforderliche artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen und kommen zu dem Ergebnis, dass eine Entfernung der Bäume in Ordnung geht, d.h. die Waldohreule als Art an diesem Ort keinen Schaden nimmt. Und Sie wissen wie ich, dass die Standards in Deutschland recht hoch sind. Das “Gegengutachten” des Landkreises kommt in den aktuellen Beobachtungen zu keinem anderen Ergebnis.

    Antworten
    • Sandra Laaz13. Januar 2012

      Hallo Herr Richter-Plettenberg,
      ihr Kommentar überrascht mich jetzt etwas. Zum einen habe ich die Anfrage an den Kreisausschuss u. a. gestellt, weil Sie Frau Dorn gefragt hatten, wer von wem mit einem Gutachten beauftragt wurde. Die Frage scheint sich ja nun geklärt zu haben, da Ihnen das von der Unteren Naturschutzbehörde in Auftrag gegebene Gutachten offensichtlich vorliegt. Zum anderen überrascht mich das Ergebnis. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass dies der älteste und bedeutendste Schlafplatz für Waldohreulen in Hessen ist, den es zu schützen gilt. Würden Sie mir denn dieses Gutachten, dass zu dieser Schlussfolgerung kommt, zukommen lassen? Weiter überrascht mich, dass es hier offensichtlich doch nicht um die Sicherheit der FriedhofsbesucherInnen geht. Wenn das so wäre, warum wurden die Bäume denn nicht schon längst gesichert, wie es die Vogelschutzwarte vorgeschlagen hat.

      Antworten
  4. Andrea Krüger-Wiegand14. Januar 2012

    Die Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht ist nur bei kranken Bäumen ein Grund zur Fällung, bei Scheinzypressen leicht zu erkennen. Wollen wir künftig alle Bäume an Straßen und Wegen fällen, weil sie bei einem Sturm umfallen könnten?
    Der wahre Grund liegt sicher ganz anders, ich vermute Beschwerden der “sauberen Bürger”. Durch dieses Fehlverhalten der Menschen wird überall wichtiger Lebensraum, nicht nur für Waldohreulen, sondern auch z.B. für Schwalben und Mauersegler, manchmal unwiderbringlich zerstört.

    Letztendlich “putzen” wir uns selber weg….

    traurige Grüße
    Andrea Krüger-Wiegand

    Antworten
  5. Thomas Pohl15. Januar 2012

    Hallo Herr Richter-Plettenberg,
    könnten Sie angeben, wo man die artenschutzrechtliche Prüfung finden kann (ist das Gutachten im Internet abrufbar?) und welche hochklassigen Experten diese Prüfung durchgeführt haben, und wo das Gutachten des Landkreises zu finden ist?
    Danke!

    Antworten
  6. Thomas Keimel15. Januar 2012

    Na das ist ja mal wieder typisch, erstmal schnell die Bäume fällen, anstatt pro und contra in Ruhe abzuwägen. Aber das ist wohl überall das Gleiche. Und die Tiere bleiben mal wieder auf der Strecke. Wirklich ungeheuerlich!

    Antworten

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